Allgemeine Geschäftsbedingungen für Quanthill – Software, Training und Consulting.
Quanthill ist eine Governance-Runtime-Infrastruktur. Wir machen keine juristischen Versprechen und behaupten keine Zertifizierungen.
Quanthill – KI-Software. Hands-on umgesetzt.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Quanthill (nachfolgend „Quanthill“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
(2) Quanthill erbringt Leistungen in den Bereichen Software (Quanthill Plattform & VbE Component), Training / Enablement sowie Consulting / Beratung.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Quanthill stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(1) Quanthill bietet technische, methodische und organisatorische Unterstützungsleistungen zur Operationalisierung von Governance-, Ethik- und Compliance-Strukturen in KI-Systemen.
(2) Quanthill trifft keine Entscheidungen, übernimmt keine rechtliche Bewertung und gibt keine Garantie für regulatorische oder rechtliche Konformität einzelner Systeme. Die Leistungen ersetzen keine Rechtsberatung.
(3) Die Verantwortung für Designentscheidungen, Implementierung, Betrieb, Risikoakzeptanz sowie die rechtliche Bewertung verbleibt beim Kunden.
Quanthill stellt eine technische Infrastruktur bereit, um Governance-Artefakte (z. B. Werteregister, EVRs, Risiken, Kontrollen) strukturiert, versioniert und maschinenlesbar bereitzustellen.
3.1 Leistungsbeschreibung
(1) Die Software dient der Unterstützung von Governance-by-Design und Compliance-by-Architecture. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung, Zertifizierung oder behördliche Prüfung.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot/Vertrag (z. B. Plan, Laufzeit, Features).
3.2 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht.
(2) Es erfolgt keine Eigentumsübertragung an Software, Plattformbestandteilen, Templates oder Methodik.
3.3 Verfügbarkeit & Betrieb
(1) Quanthill schuldet keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, sondern eine dem Stand der Technik entsprechende Bereitstellung.
(2) Der Kunde ist für die sachgemäße Integration (z. B. API-Nutzung, Prompt-/Policy-Hooks) sowie für Tests und Freigaben in seiner Umgebung verantwortlich.
3.4 Verantwortung für Nutzung
Entscheidungen, die auf Basis der bereitgestellten Artefakte, Logiken oder Schnittstellen getroffen werden, liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
(1) Trainings, Workshops und Schulungen dienen der Vermittlung von Wissen, Methoden und praktischen Ansätzen im Bereich Governance, Value-based Engineering und KI-Systemdesign.
(2) Trainings stellen keine Rechts-, Compliance- oder Zertifizierungsberatung dar. Ein bestimmter Lernerfolg oder ein konkretes Projektergebnis wird nicht geschuldet.
(3) Schulungsunterlagen und Inhalte unterliegen dem Urheberrecht von Quanthill und dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
(1) Consulting-Leistungen werden als Dienstleistungen erbracht. Ein Werkvertrag ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Quanthill schuldet keinen bestimmten regulatorischen Status, keine Zertifizierungsfähigkeit und keine Genehmigungsfähigkeit eines Systems.
(3) Pilotprojekte und Proof-of-Value-Vorhaben dienen der Erprobung und Strukturierung und stellen keine Freigabe für den Produktivbetrieb dar.
(4) Die Umsetzung, Bewertung, Freigabe und der Betrieb der Ergebnisse obliegen dem Kunden.
(1) Quanthill haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Quanthill nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Quanthill in der jeweils gültigen Fassung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Quanthill.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Für Fragen zu diesen AGB oder zur Vertragsgestaltung kontaktiere uns über die Kontaktseite oder buche ein Erstgespräch.
Hinweis: Diese AGB stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Prüfung empfehlen wir die Abstimmung mit Rechtsberatung.